Informationen und Mietbedingungen

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Anmietung erfolgt zu den in der Online-Reservierung aufgeführten Gebühren und Bedingungen sowie zu den folgenden allgemeinen Bedingungen:


I – RECHTSREGELUNG des VERTRAGS

Dieser Mietvertrag wird als vorübergehender Aufenthalt und Vergnügen eingegangen.


II – DAUER

Der Vertrag endet automatisch bei Nichtzahlung der Kaution und des Restbetrags der Miete, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Die Miete kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht verlängert werden.


III – VERTRAGSABSCHLUSS

RESERVIERUNG durch den Mieter:

Der Mieter nimmt eine Online-Reservierung vor.

Bei einer Reservierung für Schulzeiten: Die Anzahlung in Höhe von 30 % des Aufenthaltsbetrags wird am Tag der Reservierung abgebucht. Im Falle einer Online-Reservierung, die weniger als 90 Tage vor dem Datum des Aufenthalts vorgenommen wird, wird der Gesamtbetrag der Reservierung von Ihrer Bankkarte abgebucht.

Der Restbetrag der Miete wird 90 Tage vor dem ersten Miettag von der zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung verwendeten Kreditkarte abgebucht.

Bei einer Reservierung außerhalb der Schulzeiten (Wochenende, Woche usw.): Der Gesamtbetrag der Miete wird zum Zeitpunkt der Reservierung von der Kreditkarte abgebucht.


IV – STORNIERUNG DES VERTRAGES

Diese Bestimmungen gelten sowohl bei einer Kündigung durch den Mieter als auch durch den Eigentümer.

Jede Kündigung muss per Einschreiben mitgeteilt werden.

Mehr als 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Der Eigentümer gibt die geleistete Anzahlung zurück.

Weniger als 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Durch den Mieter verliert er die Kaution. Vom Eigentümer erstattet er das 2-fache der geleisteten Kaution.


Bei Nichterscheinen des Kunden, Stornierung durch den Kunden und Nichtzahlung des Restbetrags 90 Tage vor der Anmietung wird der Vertrag aufgelöst und die Kaution wird vom Eigentümer eingezogen, der dann über die Miete verfügen kann.


Der Restbetrag der gezahlten Miete wird maximal 30 Tage nach dem Datum des letzten Miettages per Banküberweisung zurückerstattet.

Der nicht erstattungsfähige Mietsaldo setzt sich wie folgt zusammen:
=> 50 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung zwischen 90 und 21 Tagen vor Anreise
=> 75 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung zwischen 20 und 8 Tagen vor Anreise
=> 90 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Anreise
=> 100 % des Aufenthaltsbetrags bei einer Stornierung 2 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen des Mieters


V – MIETE – KAUTION

Die Höhe der Miete, etwaiger Nebenkosten und der Kaution werden Ihnen bei Ihrer Online-Reservierung angezeigt.

Bei der Ankunft zahlt der Mieter dem Eigentümer vor der Schlüsselübergabe per Bankkarte einen Betrag von 1.000 € als Kaution oder Kaution, um für eventuelle Schäden an beweglichen oder anderen Einrichtungsgegenständen des Mietobjekts zu aufkommen .

Verloren gegangene, kaputte, beschädigte oder beschädigte Gegenstände sind dem Vermieter zum Anschaffungswert vom Vermieter, Transportkosten und 50€ Aktenführungskosten zusätzlich vom Mieter, der sich dazu verpflichtet, zu erstatten.

Diese unverzinsliche Kaution darf unter keinen Umständen als Zahlung eines Teils der Miete betrachtet werden.

Die Rückerstattung erfolgt nach Rückgabe der Schlüssel und gegebenenfalls abzüglich Mietreparaturen spätestens innerhalb von 15 Tagen nach seiner Abreise (Dekret vom 8. Januar 1993).

Am Anreisetag wird eine widersprüchliche Bestandsaufnahme durchgeführt.Im Falle der Nichterfüllung des bei der Ankunft bereitgestellten Inventars, der Unmöglichkeit oder der Wahl des Mieters hat dieser 24 Stunden Zeit, um das bereitgestellte Inventar zu überprüfen und dem Eigentümer die festgestellten Anomalien zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Mietgut beim Eingang des Mieters als schadensfrei. Im Falle der Nichterfüllung des Inventars bei der Abreise, aufgrund einer Wahl des Mieters oder aufgrund einer anderen als der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Abfahrtszeit, die nicht mit dem Zeitplan vereinbar ist, führt der Eigentümer einseitig das Inventar durch die geplante Zeit und gibt die Kaution innerhalb einer Woche nach der Abreise zurück, sofern keine Schäden vorliegen und die Räumlichkeiten wiederhergestellt werden. Wenn der Eigentümer einen Schaden feststellt, muss er den Mieter innerhalb einer Woche informieren, und die Kaution wird wie oben beschrieben bearbeitet.

Der Trinkwasserverbrauch ist Sache des Mieters .Da die Verwendung von Trinkwasser, das nicht von staatlichen Stellen aufbereitet wurde, gesetzlich verboten ist, ist es in dieser Unterkunft nicht gestattet, Wasser für die Zubereitung von Speisen oder zum Trinken zu konsumieren.

Die Reinigung der Räumlichkeiten liegt in der Verantwortung des Mieters , es sei denn, die Option Reinigungspaket wurde abgeschlossen. Allerdings wird ggf. ein Betrag von 150 € für die Reinigung der Räumlichkeiten einbehalten, wenn die allgemeine Sauberkeit nicht „wie ein guter Vater"" behandelt wird, d. h. saubere und aufgeräumte Küche, Geschirr gespült, Sanitäranlagen sauber, Boden gereinigt ohne sichtbare Ablagerungen aller Art, Grill gereinigt und Mülltonnen in die Außencontainer des Grundstücks geleert, Aschenbecher geleert, weiße Wand ohne sichtbare Spuren.

Der Respekt vor der Nachbarschaft und der Tierwelt ist fester Bestandteil der Mietordnung.Bis 22:00 Uhr ist es möglich, Lärm in Bezug auf die Nachbarschaft und die Fauna zu machen, darüber hinaus führt jede Intervention der Gendarmerie oder Nachbarschaftsbeschwerde während der Anmietung zu einer Belastung der Kaution in Höhe von 500 € Auswirkungen und Behandlung durch den Eigentümer der Nichtachtung der Nachbarschaft.

Die Wohnung liegt in einer natürlichen Umgebung , auf dem gesamten Grundstück ist das Rauchen wegen Waldbrand- und Gasexplosionsgefahr auf dem Hausboot strengstens verboten . Es ist auch verboten, Lebensmittel, chemische Produkte und Gegenstände in den Teich und auf das gesamte Grundstück zu werfen .

Unter Verwendung von Phytoreinigungsbecken werden Hygieneprodukte (Haar-/Körpershampoo, Hände) und Reinigung (Erde, Staub usw.) vom Eigentümer bereitgestellt . Es darf kein anderes Produkt verwendet werden .

Wie bei der Buchung angegeben, akzeptieren wir während des Aufenthalts bis zu 2 Erwachsene und 2 Kinder.Für den Fall, dass der Mieter die oben genannten Schwellenwerte während des Aufenthalts überschreitet und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers, wird der Mieter, der von dieser Bedingung abgewichen ist, von seiner Kreditkarte den Betrag von 1.000 € ohne Rückgriff auf letztere abbuchen an den Vermieter am Ende des Mietverhältnisses, hat keinen Verzicht des Vermieters auf Schadensersatz für Mietreparaturen zur Folge, wenn er nachweist, dass der Schaden vom Mieter zu vertreten ist


VI – NUTZUNG VON RÄUMLICHKEITEN

Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder gar Nebenwohnsitz genutzt werden und der Mieter darf dort keine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Folglich unterliegt der Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den hierin vorgesehenen Bedingungen.Die von dieser Miete abgedeckten Räumlichkeiten dürfen unter keinen Umständen von mehr Personen bewohnt werden, als in den Sonderbedingungen angegeben, außer mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers.


VII – VERSICHERUNG

Der Mieter hat sich sowohl für seine Mietrisiken als auch für das vermietete Mobiliar sowie für Nachbarnregresse bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern und dies auf erstes Anfordern zu begründen des Eigentümers. Dieser lehnt folglich jede Verantwortung für den Rückgriff ab, den seine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall gegen den Mieter geltend machen könnte. Eine Urlaubsbescheinigung muss dem Eigentümer 1 Monat vor dem Datum des Aufenthalts zugesandt werden.


VIII – HAUPTPFLICHTEN des MIETERS

Wird gehalten:

  1. Schwangeren ab 5 Monaten wird vom Zugang zum Hausboot dringend abgeraten. Personen, die zu Schlafwandeln neigen oder unkorrigierte Herz- oder Sehprobleme haben, ist der Zugang zum Hausboot untersagt. Personen, die nicht schwimmen können, ist der Zugang zum Hausboot untersagt. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass alle Personen schwimmen können und steht dafür ein.
  2. Die Räumlichkeiten bürgerlich zu bewohnen, unter Ausschluss der Ausübung eines Gewerbes, Berufs oder Gewerbes, wobei der Mieter anerkennt, dass ihm diese Vermietung nur als vorübergehender Aufenthalt und Vergnügen gewährt wird, eine wesentliche Bedingung, ohne die die jetzige Vermietung nicht gewährt worden wäre zu ihm.
  3. Nichts zu tun, was durch sein Tun oder wegen seiner Familie oder seiner Verwandten der Ruhe der Nachbarschaft, der Fauna und Flora schaden könnte.
  4. Die Räumlichkeiten persönlich bewohnen und unter keinen Umständen untervermieten, auch nicht kostenlos, oder ihre Rechte an dieser Vermietung abtreten, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
  5. Nehmen Sie keine Modifikationen oder Änderungen an der Anordnung von Möbeln und Plätzen vor.
  6. Führen Sie keine Tiere (Hunde, Katzen usw.) ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers in die gemieteten Räumlichkeiten ein, wobei die Möglichkeit der Inhaftierung davon abhängt, dass das Tier keine Schäden am Gebäude verursacht oder es stört Genuss für Fauna und Flora.
  7. Erlaubnis, während der Mietzeit, in den gemieteten Räumen, die Wartungsarbeiten des Eigentums (Mähen, Beschneiden, Versorgung der Tiere des Eigentums) oder jede Wartung durchzuführen, deren offensichtliche Dringlichkeit ihre Verschiebung nicht zulässt.
  8. Pflegen Sie die Mieträume und bringen Sie sie nach Ende ihrer Nutzung in einen guten Zustand der Sauberkeit und Mietreparaturen.
  9. Informieren Sie den Eigentümer unverzüglich über alle Verluste und Schäden, die in den Mieträumen auftreten, auch wenn kein offensichtlicher Schaden entstanden ist.
  10. für Schäden und Verluste einzutreten, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden von Personen in seinem Haushalt während der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie ohne sein Verschulden oder das der oben genannten Personen eingetreten sind.
  11. Informieren Sie im Voraus über den Tag und die Uhrzeit seiner Ankunft. Vereinbaren Sie vor der Abreise einen Termin für die Ausreiseformalitäten 1.


IX – HAUPTPFLICHTEN des EIGENTÜMERS

Er ist verpflichtet:

  1. Die gemieteten Räumlichkeiten in funktionstüchtigem Zustand und Reparaturen sowie die im Vertrag genannten Geräte in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.
  2. Gewährleisten Sie dem Mieter die friedliche Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und garantieren Sie ihn gegen Laster und Mängel, die dies verhindern könnten.
  3. Halten Sie die Räumlichkeiten in einem bestimmungsgemäßen Zustand.
  4. Außer im Falle eines offensichtlichen Notfalls und der Pflege von Grünflächen darf er während der Mietzeit keine Arbeiten in den gemieteten Räumlichkeiten ausführen: Alle Arbeiten führen zu einer Entschädigung des Mieters für die erlittenen Nutzungsstörungen.


X – WOHNSITZWAHL

Für die Ausführung der vorliegenden Vereinbarung wählen die Parteien ihren Wohnsitz an ihren jeweiligen auf der Vorderseite angegebenen Adressen. Im Streitfall ist das Gericht am Ort der gemieteten Räumlichkeiten zuständig.